Diessenhofen

Tödlicher Tauchunfall: Veranstalter wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

24.08.2021, 15:00 Uhr
· Online seit 24.08.2021, 10:47 Uhr
Eine 29-jährige Taucherin ist im April im Rhein bei Diessenhofen von einem Kursschiff erfasst worden und aufgrund der Verletzungen gestorben. Der Veranstalter des Tauchgangs hatte keine Bewilligung, in diesem Teil des Rheins zu tauchen. Nach der Strafuntersuchung wird er nun wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
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Der Veranstalter führte den Tauchgang gemäss Anklageschrift durch, ohne über eine auf der Rheinstrecke erforderliche Ausnahmebewilligung des Kantons Thurgau zu verfügen. Eine Ausnahmebewilligung des Kantons Schaffhausen lag jedoch vor, teilt die Kantonspolizei Thurgau in einer Medienmitteilung mit.

Sorgfaltspflichten verletzt

Die Ermittlungen der Kantonspolizei Thurgau hätten ergeben, dass sich der Veranstalter des Tauchganges im Vorfeld zwar bei der Schifffahrtsgesellschaft URh nach dem geplanten Schiffsverkehr erkundigt hatte. Allerdings kam es zu einem Missverständnis im E-Mail-Verkehr zwischen dem Veranstalter und der Schifffahrtsgesellschaft. Der Veranstalter ging davon aus, dass am Ostersonntag kein Schiffsverkehr auf dem Rhein kursieren würde. Das wird ihm nun als Verletzung seiner Sorgfaltspflicht ausgelegt, weil er die Mitteilungen nicht genau gelesen habe.

Er hätte sich aufgrund der erkennbaren Widersprüche bei der Schifffahrtsgesellschaft vergewissern müssen, dass zu dieser Zeit tatsächlich keine Schiffe auf dem Rhein fahren würden – damit hätte sich das Missverständnis aufgeklärt.

Keine Markierung im Gefahrenbereich

Zudem platzierte der Veranstalter gemäss Anklage keine vorgeschriebene Taucherflagge an der Ein- und Ausstiegsstelle und kennzeichnete den Gefahrenbereich damit nicht genügend – auch das wird ihm unter Umständen als Verletzung seiner Sorgfaltspflichten ausgelegt. Es gilt die Unschuldsvermutung, so die Kantonspolizei Thurgau.

Nur bedingte Freiheitsstrafe beantragt

Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen hat aufgrund dieser Erkenntnisse gegen den Geschäftsführer des Veranstalters beim Bezirksgericht Frauenfeld Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Sie beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie eine Busse von 5000 Franken.

(red.)

veröffentlicht: 24. August 2021 10:47
aktualisiert: 24. August 2021 15:00
Quelle: FM1Today

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