Die beiden seien unter anderem der fahrlässigen Tötung schuldig zu sprechen, sagte der Auditor. Bei den bedingten Strafen habe die minimale Probezeit von zwei Jahren zu gelten. Es sei zu berücksichtigen, dass sowohl der Pilot wie auch der Flugverkehrsleiter ihre Fehler, die mutmasslich zum Unglück führten, zu korrigieren versuchten.
Der Unfall geschah am 29. August 2016 bei einem Kampftraining zweier F/A-18-Kampfflugzeuge. Ein 27-jähriger Militärpilot prallte dabei in eine Felswand und starb. Der Auditor sagte zur Begründung des erforderten Strafmasses, es sei erwiesen, dass sowohl der Flugverkehrsleiter wie auch der Leader-Pilot der Zweier-Patrouille gegen die Dienstvorschriften gehandelt hätten.
Für beide Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung. Die Hauptverhandlung des Militärgerichts in Muttenz ist auf vier Tage angesetzt. Das Urteil wird am 9. Januar eröffnet werden.
(sda/red.)
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