Mildere Strafe für Moschee-Mörder

03.11.2017, 11:22 Uhr
· Online seit 02.11.2017, 13:59 Uhr
Das St.Galler Kantonsgericht hat letzte Woche den Moschee-Mord neu verhandelt und hat ein neues Urteil gefällt: Die Freiheitsstrafe des 54-jährigen Täters wird von 18 Jahren auf 16 Jahre verkürzt.
Angela Mueller
Anzeige

Das Kreisgericht St.Gallen war in seinem Urteil im Jahr 2016 von Blutrache ausgegangen: Der 54-jährige Mann mit serbischer Staatsangehörigkeit hatte am 22. August 2014 in der El-Hidaje-Moschee im Westen von St.Gallen dem auf Knien betende Mann sieben Mal in den Rücken geschossen. Dafür wurde der 54-Jährige zu 18 Jahren Freiheitsstrafe wegen Mordes, Gefährdung des Lebens und mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz verurteilt.

Blutrache abgestritten

In der Berufung verlangte der Beschuldigte lediglich wegen vorsätzlicher Tötung und mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz verurteilt zu werden, die Freiheitsstrafe sollte auf zehn Jahre verkürzt werden. Die Staatsanwaltschaft hingegen verlangte die Erhöhung der Strafe auf 20 Jahre. Der Beschuldigte streitete in der Berufungs-Verhandlung ab, aus Rache gehandelt zu haben.

Besonders skrupellose Handlung

Das Kantonsgericht hat jetzt die Freiheitsstrafe um 2 Jahre auf 16 Jahre verkürzt. Obwohl es der Auffassung ist, der Beschuldigte habe «besonders skrupellos gehandelt», wie es in der Mitteilung vom Donnerstag schreibt. Das Gericht hat den Entscheid des Kreisgerichts im Schuldpunkt Mord bestätigt.

Geld an Opferfamilie

Als strafmildernd beurteilte das Gericht folgenden Tatsache: Das Moschee-Opfer hatte im Jahr 1997 in Walenstadt den Bruder des Moschee-Mörders in Notwehr getötet und dabei den Angeklagten verletzt. «Dieser besondere Umstand ist bei der Dauer der Freiheitsstrafe leicht strafmildernd zu berücksichtigen», schreibt die Strafkammer des Kantonsgerichts St.Gallen in der Medienmitteilung. Dies auch mit Blick auf die Rechtsprechung in anderen Fällen. Der Beschuldigte muss der Familie des Opfers 278'000 Franken zahlen und die Verfahrenskosten von rund 75'000 Franken übernehmen.

Kollege wurde zum Feind

Der Bruder des 54-Jährigen war vor 20 Jahren in Walenstadt SG bei einem Streit zwischen drei albanisch-stämmigen Männern - dem Beschuldigten, dessen Bruder und dem späteren Opfer - erstochen worden. Der mutmassliche Täter, ein ehemaliger Freund und Arbeitskollege des Beschuldigten, wurde damals wegen Notwehr freigesprochen.

Der ehemalige Kollege wurde zum Feind, weil er sich laut Anklage nie um die sogenannte Besa (Friedensgelöbnis nach dem albanischen Gewohnheitsrecht «Kanun») bemüht habe. Nachdem der Beschuldigte den Tatort ausgekundschaftet hatte, fuhr er am Tatnachmittag mit einer Pistole bewaffnet von seinem Wohnort am Walensee zur Moschee «El-Hidaje Islamische Gemeinschaft» in St. Gallen-Winkeln.

Dort mischte er sich zuerst unter die Betenden. In der Pause holte der Mann die Waffe aus seinem Auto, kam zurück und wartete bis kurz vor Ende des zweiten Gebetsteils. Dann ging er zu seinem Opfer und schoss aus nächster Nähe sieben Mal auf den knienden Mann. Der 51-Jährige war sofort tot.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(agm/sda)

 

veröffentlicht: 2. November 2017 13:59
aktualisiert: 3. November 2017 11:22

Anzeige
Anzeige