Swisstransplant will Einführung der erweiterten Widerspruchslösung früher
Quelle: BärnToday / Warner Nattiel
Das Bundesamt für Gesundheit rechnet mit der Umsetzung des revidierten Transplantationsgesetzes frühestens ab 2025, wie Swisstransplant schrieb. Dazu muss ein Ja-Nein-Register geschaffen werden.
Die im Mai 2022 in einer eidgenössischen Abstimmung gutgeheissene erweiterte Widerspruchslösung wäre indessen eine signifikante Verbesserung, hielten die Nationalrätinnen und -räte Manuela Weichelt (Grüne/ZG), Flavia Wasserfallen (SP/BE), Marc Jost (EVP(BE), Jörg Mäder (GLP/ZH) und Franz Grüter (SVP/LU) fest.
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Viele Befürworterinnen und Befürworter von Organspenden gingen nach dem Ja zu der Vorlage davon aus, für eine Spende sei keine Willensäusserung mehr nötig. Dem sei nicht so, denn mit der erweiterten Widerspruchslösung wäre es eine grosse Erleichterung, den Willen einer verstorbenen Person zu kennen. Es sei darum wichtig, einen persönlichen Entscheid zu fällen und die Angehörigen zu informieren.
(sda/lol)