· Online seit 04.05.2023, 14:17 Uhr
Anzeige
Somit haben vier der fünf Klubs, denen die Lizenzkommission der Swiss Football League die Spielberechtigung für die Saison 2023/24 nicht erteilt hatte, ihr Dossier nachgebessert. Einzig Breitenrain Bern verzichtete auf einen Rekurs. Die Entscheide der zweiten Instanz werden am 26. Mai kommuniziert.
Das Urteil könnte sich auch auf die Durchführung einer Auf-/Abstiegsbarrage zwischen dem Letzten der Challenge League und dem dritten aufstiegsberechtigten Team der Promotion League auswirken.
(si/red.)