Wie weiter mit der Unfallrutsche?
Mehrere Strafanträge wegen fahrlässiger Körperverletzung und ein Lendenwirbelbruch: Dies ist die ernüchternde Bilanz nach einem Tag Summerslide-Betrieb in Steckborn. Einen Tag später, am Samstag vor einer Woche, wurde die Rutsche nicht mehr in Betrieb genommen.
Vor Ausgabe in Luzern geprüft
Nun stellt sich die Frage, wer für die Rutsche haftet und damit bei Strafanträgen belangt wird. Der Veranstalter des Rutschenwochenendes, die Firma «Promotion Tools AG», weist in der Thurgauer Zeitung darauf hin, dass die Rutsche für ein Wochenende in Luzern vom TÜV Thüringen geprüft und abgenommen wurde.
Nicht mit weiteren Vorkehrungen gerechnet
Der TÜV dagegen kontert, die Schweizer Norm schreibe eine Abnahme bei jedem neuen Aufbau vor. Diese sei in Luzern erfolgt, Anfang August in Steckborn war das hingegen nicht der Fall. Der Rutschenbetreiber widerspricht, «Summerslide konnte in guten Treuen davon ausgehen, dass bis zum Ablauf der Gültigkeit der Betriebsbewilligung Ende 2018 keine weiteren Vorkehrungen zu treffen sind», schreibt die Mediensprecherin von «Promotion Tools», Barbara Kallenberg, der Thurgauer Zeitung.
Forensiker der Kantonspolizei Thurgau haben die Wasserrutsche in den vergangenen Tagen untersucht, die Staatsanwaltschaft Thurgau führt ein Strafverfahren. Mehr zum Thema liest du in der heutigen Ausgabe der Thurgauer Zeitung oder hier.