Erster Prozesstag

Hitzige Debatten im «Fall Hefenhofen» – Ex-Kantonstierarzt verweigert Aussage

24.01.2024, 19:24 Uhr
· Online seit 24.01.2024, 11:58 Uhr
Am Mittwoch hat der Prozess gegen den ehemaligen Thurgauer Kantonstierarzt und drei weitere Personen im «Fall Hefenhofen» begonnen. Ihnen werden mehrere Verfehlungen im «Fall Hefenhofen» vorgeworfen. Der erste Prozesstag im Überblick.
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Am Mittwochmorgen ging der «Fall Hefenhofen» in die nächste Runde. Der Gerichtssaal des Bezirksgericht Frauenfeld ist voll, das Interesse am Prozess gross. Nicht nur seitens der Öffentlichkeit und der Medien. Ebenfalls im Saal anwesend ist Ulrich K., der als Privatkläger im Fall auftritt. Anders als in den vergangenen Prozessen wirkt der Landwirt völlig entspannt und gut gelaunt. Auch die Angeklagten sind alle im Saal anwesend, sie hüllten sich aber alle in Schweigen.

K.s Anwalt hält wenig von Anklage

Gestartet wurde mit den Vorfragen. Der Anwalt von Ulrich K. nutzte die Gelegenheit, um nochmals auf die erstinstanzlichen Freisprüche seines Mandanten bezüglich den Tierquälereivorwürfen hinzuweisen und harsche Kritik zu üben. Die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren gegen die Kantonsangestellten verschleppt. Er sprach von «Staatsdienerschutz». Auch die Anklageschrift sei aus seiner Sicht «mangelhaft und unvollständig». Er forderte eine Rückweisung der Anklageschrift, blitzte aber beim Gericht ab.

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Das goutierte K.s Anwalt nicht. Das Gericht wie auch die Staatsanwältin seien befangen. «Man ist nicht Willens, die Hofräumung richtig anzuklagen», so der Anwalt. Er hat ein Ausstandsbegehren gestellt. Der Richter hält fest, dass das Ausstandsbegehren Sache der Beschwerdeinstanz sei. Diese werde informiert. Der Prozess wurde fortgeführt.

Angeklagte sagen nichts

Danach standen die Befragungen der Angeklagten auf dem Programm. Diese ging mehr als zügig. Sämtliche Angeklagten verweigerten die Aussage. Bei den Beweisergänzungen meldet sich nochmals der Anwalt von K. zu Wort. Er beantragt ein Sachverständigen-Gutachten, um den Wert der versteigerten Pferde und Tiere festzuhalten. Dadurch könne die Deliktssumme ermittelt werden. Das Gericht lehnt dies aber ab, da es zu diesem Zeitpunkt nichts mehr nütze, da die meisten Tiere nicht mehr bewertet werden können.

Hitzige Gespräche, unaufgeräumter Hof – aber keine gravierenden Mängel

Am Nachmittag wurden als erstes Zeugen befragt. Ein Zeuge, ein ehemaliger Generalsekretär des Departements des Innern und Volkswirtschaft, erklärt dem Gericht, dass der damalige zuständige Regierungsrat Kaspar Schläpfer den Fall vor seinem Rücktritt 2016 abgeschlossen haben wollte und ihn mit der Lösungssuche beauftragte. Er schildert, wie er mit Ulrich K. und seinem damaligen Anwalt zusammensass. Das Treffen sei «sehr impulsiv» gewesen. Die Situation sei wie einen Dampfkochtopf gewesen: «Ab und zu pfiff es wieder, dann musste man kurz warten, bis sich die Sache wieder abgekühlt hatte.»

Er gibt ebenfalls an, dass er sich den Hof zeigen liess, um sich selbst ein Bild zu verschaffen. Auf dem Hof habe grosse Unordnung geherrscht. Er hatte den Eindruck, der Bauer sei überfordert. Weiter erklärt er, dass man mittels der Mediation einen Tierbestand hätte festlegen wollen, den K. hätte bewältigen können. Gravierende Mängel bezüglich des Tierwohls seien aber keine festgestellt worden.

Der Zeuge betont auch, dass Witzig zwar rein rechtlich für die Räumung zuständig gewesen wäre. Aber aufgrund der politischen Dimension hätte der Kantonsveterinär niemals die Räumung ohne Wissen des Regierungsrats Walter Schönholzer durchführen können. Zudem hätte Witzig die Räumung nicht in diesem Ausmass mit Polizei, Armee und allem Drum und Dran veranlassen können. Auf die Frage des Gerichts, ob es von Walter Schönholzer den Auftrag an Paul Witzig gab, untätig zu bleiben, sagt er: «Ich wüsste es nicht. Es ist aber so, dass es sicher unvorteilhaft gewesen wäre für die Mediation, wenn Herr Witzig die Räumung veranlasst hätte.» Eine Einigung in der Mediation kam aber nicht zustande, schliesst der Zeuge ab.

Strafmass noch unbekannt

Damit schloss das Gericht den Verhandlungstag ab. Der Prozess wird am Donnerstag mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft fortgeführt. Dann sollte auch das geforderte Strafmass bekannt werden. Insgesamt sind zehn Verhandlungstage für den Fall angesetzt.

veröffentlicht: 24. Januar 2024 11:58
aktualisiert: 24. Januar 2024 19:24
Quelle: FM1Today

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