Coronavirus

Zahlen die Reiseversicherungen jetzt nichts mehr?

12.03.2020, 19:27 Uhr
· Online seit 12.03.2020, 16:51 Uhr
Da der Bund keine Risikogebiete für das Coronovirus mehr definiert und das EDA nicht mehr explizit vor Reisen in bestimme Länder warnt, könnten Reiseversicherungen ihre Zahlungspflicht bestreiten. Das kannst du jetzt tun.
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Das Coronavirus befällt die Welt. Leute tragen Schutzmasken, sogar jene, die sonst cool bleiben, überlegen sich Hamsterkäufe. Und US-Präsident Donald Trump? Der macht das, was er nebst Golfen und Twittern am liebsten macht: Grenzen schliessen.

Für mindestens 30 Tage dürfen ab Freitag keine Personen aus Europa mehr einreisen. Gerade im Frühling sind die USA aber auch bei vielen Schweizern beliebtes Reiseziel. Flug, Hotel, eine Tour durch den Grand Canyon, ein obligates Touri-Foto in den Hollywood Hills oder ein Ausflug in die Everglades? Alles gestrichen. Damit kann man ja noch leben, es ist schliesslich eine Ausnahmesituation. Aber wer kommt für die Kosten auf?

Die Art der Buchung ist entscheidend

Am besten steht man als Konsument da, wenn die Reise über ein Reisebüro gelaufen ist. Wenn die Reise nicht angetreten werden kann, muss das Reisebüro die Kosten dafür zurückerstatten. Das ist gesetzlich geregelt. Die Reiseveranstalter sind deswegen auch die erste Anlaufstelle.

Wer die Reise selbst organisiert hat, muss sich selbst um die Stornierung kümmern. In der Regel besteht wenig Aussicht auf Erfolg: Bezahlt ist bezahlt. Wer eine Reiseversicherung hat, ist besser gestellt. Doch eine Verallgemeinerung ist hier schwierig: Jede Gesellschaft hat eigene Bedingungen, macht andere Ein- und Ausschlüsse.

Die ohnehin unübersichtliche Lage wird damit noch etwas komplexer. «Für viele Leute herrscht im Moment Unsicherheit», sagt Cécile Thomi, Leiterin Recht der Stiftung für Konsumentenschutz. «Wir fordern von den Versicherungsgesellschaften eine einheitliche Handhabung dieser Fälle.»

Zahlen die Versicherungen überhaupt? 

Oft stützen sich die allgemeinen Vertragsbedingungen der schweizerischen Versicherungsgesellschaften auf die Empfehlungen des Bundes. Das Bundesamt für Gesundheit bestimmt aber die betroffenen Gebiete seit dem 9. März nicht mehr explizit.

Dies mit der Begründung, es sei nun überall auf der Welt möglich, sich mit dem Virus anzustecken. Dies liefert den Versicherungsgesellschaften Argumente für eine Leistungsverweigerung. Das scheint aber nicht die Absicht der grossen Versicherer zu sein, sie anerkennen das Virus als ausserordentliches Ereignis. 

So schreibt zum Beispiel die Zürich-Versicherung:

Das sagt die AXA Schweiz dazu:

Die Mobiliar will gefährdete Personengruppen noch besser schützen:

Auch die Helvetia zeigt sich kundenfreundlich.

Von einer einheitlichen Lösung wollen die Versicherungsgesellschaften bislang also nichts wissen, auch wenn das der Konsumentenschutz gerne so hätte. Trotzdem stellen sich die Schweizer Gesellschaften nicht einfach auf das Argument, dass ihre Deckungspflicht wegen der Nicht-Klassifizierung des Bundesamts für Gesundheit entfällt.

Aus Platzgründen kann in diesem Artikel nicht jede Gesellschaft und auch nicht jeder Spezialfall abgebildet werden. Generell lässt sich aber sagen: Die Versicherungen sind sich ihrer wichtigen Funktion in der Corona-Krise bewusst. Es wurden Massnahmen beschlossen, um Corona-Geschädigten zu helfen. 

Die Situation bleibt äusserst dynamisch. Es ist davon auszugehen, dass weitere Länder eine Einreisesperre verhängen werden. Behalte die Situation im In- und Ausland im Blick. Ein gutes Mittel dazu ist unser Ticker

Die Reisebranche versinkt wegen der Stornierungen im Chaos – mehr dazu im TVO-Beitrag:

Quelle: TVO

veröffentlicht: 12. März 2020 16:51
aktualisiert: 12. März 2020 19:27
Quelle: FM1Today

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