Rheintaler schiesst nach Party-Rauswurf auf Türsteher: Zu Freiheitsstrafe verurteilt
Die verhängnisvolle Nacht ereignete sich am 30. April 2017. Ein 26-jähriger Rheintaler besuchte mit seinem 25-jährigen Kollegen eine Goa-Party im Club «Zur Wunderkammer» in Bürglen. Nachdem die Männer aus dem Club geschmissen wurden, wollten sie sich rächen. Sie beschafften sich eine Waffe bei einem Bekannten. Folglich schoss der 26-Jährige auf den Türsteher des Clubs (FM1Today berichtete). Nun wurde der Schuldspruch des Bezirksgerichts Weinfelden durch das Thurgauer Obergericht bestätigt.
Fünfeinhalb, vier und zwei Jahre Freiheitsstrafe
Der heute 29-jährige Haupttäter und sein 28-jähriger Kollege sind der versuchten eventualvorsätzlichen Tötung, der mehrfachen Gefährdung des Lebens und des Raufhandels schuldig. Der 29-Jährige erhält eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren, der 28-Jährige eine solche von vier Jahren, wie die «Thurgauer Zeitung» schreibt. Der 29-jährigen Bekannte, der den Männern die Waffe zur Verfügung gestellt hatte, erhält zwei Jahre wegen Gehilfenschaft zur versuchten eventualvorsätzlichen Tötung.
Der Lebensgefahr «aus nichtigem Grund» ausgesetzt
Der 29-Jährige behauptete vor Gericht noch, dass es sich bei dem Schuss um einen Warnschuss gehandelt habe. Das Obergericht findet, dazu hätte der Mann auch in die Luft schiessen können. Er habe beide Türsteher «aus nichtigem Grund» einer unmittelbaren Lebensgefahr ausgesetzt.
(red.)